Abgeltungssteuer

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Abgeltungssteuer bedeutet, dass Kapitalerträge (Zinserträge, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Spekulationsgewinne und Bonuszahlungen), nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit einer Pauschalsteuer von 25 % besteuert werden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

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Anlage KAP - Steuererklärung 2011

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Die Anlage KAP wurde 2009 grundlegend überarbeitet. Hintergrund ist die Einführung der Abgeltungssteuer: Seit 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit einer Pauschalsteuer von 25 % (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) belegt.

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Anlage Vorsorgeaufwand 2010

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Die Anlage Vorsorgeaufwand wird mit der Steuererklärung 2009 neu eingeführt. In ihr sind alle Angaben zur (Alters-)Vorsorge zusammengefasst, die bis zur Steuererklärung 2008 im Mantelbogen, in der Anlage N bzw. in der Anlage AV (Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente) gemacht werden mussten. Die Anlage AV gibt es ab 2009 nicht mehr.

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Arbeitnehmersparzulage

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Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zum Zweck des Vermögensaufbaus von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern. Sie wird im Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen gezahlt.

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Ausgabeaufschlag

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Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die ein Kreditinstitut oder eine Kapitalanlagegesellschaft, etwa ein Fonds, dem Käufer eines Wertpapiers (z.B. Fondsanteil) in Rechnung stellt. Der Ausgabeaufschlag wird in Prozent angegeben und auf die Gesamtsumme des angelegten Kapitals berechnet.

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