Anlage Vorsorgeaufwand 2009

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Die Anlage Vorsorgeaufwand wird mit der Steuererklärung 2009 neu eingeführt. In ihr sind alle Angaben zur (Alters-)Vorsorge zusammengefasst, die bis zur Steuererklärung 2008 im Mantelbogen, in der Anlage N bzw. in der Anlage AV (Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente) gemacht werden mussten. Die Anlage AV gibt es ab 2009 nicht mehr.

In der Anlage Vorsorgeaufwand tragen Sie sämtliche Ausgaben für die private und gesetzliche (Alters-)Vorsorge ein, also Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente usw. Die wichtigsten Felder für Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und Kapitalanlagen sind:

Tipp:

Füllen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand vollständig aus. Denken Sie auch an Beiträge zu Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen usw. Zwar sind derartige Zahlungen seit 2005 nur noch begrenzt absetzbar. Das Finanzamt prüft aber im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob für Sie eine Anrechnung der Beiträge nach Rechtslage vor/nach 2005 günstiger ist.

Die Günstigerprüfung betrifft auch Zahlungen zur Riester-Rente. Falls die Steuerersparnis durch die Beitragszahlungen (maximal können 2100 Euro geltend gemacht werden) höher ist als die staatlichen Zulagen, bekommen Sie das Geld über die Steuererklärung zurück. In diesem Fall werden allerdings die Zulagen von der Steuerersparnis abgezogen. Details und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Artikel Riester-Rente: Besteuerung.

Der Anlage Vorsorgeaufwand kann im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDF herunter geladen oder online am Computer ausgefüllt werden.