Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer bedeutet, dass Kapitalerträge (Zinserträge, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Spekulationsgewinne und Bonuszahlungen), nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit einer Pauschalsteuer von 25 % besteuert werden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

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Anlage KAP - Steuererklärung 2009

Die Anlage KAP wurde für die Steuererklärung 2009 grundlegend überarbeitet. Hintergrund ist die Einführung der Abgeltungssteuer: Seit 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit einer Pauschalsteuer von 25 % (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) belegt.

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Anlage Vorsorgeaufwand 2009

Die Anlage Vorsorgeaufwand wird mit der Steuererklärung 2009 neu eingeführt. In ihr sind alle Angaben zur (Alters-)Vorsorge zusammengefasst, die bis zur Steuererklärung 2008 im Mantelbogen, in der Anlage N bzw. in der Anlage AV (Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente) gemacht werden mussten. Die Anlage AV gibt es ab 2009 nicht mehr.

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Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zum Zweck des Vermögensaufbaus von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern. Sie wird im Zusammenhang mit den vermögenswirksamen Leistungen gezahlt.

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Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die ein Kreditinstitut oder eine Kapitalanlagegesellschaft, etwa ein Fonds, dem Käufer eines Wertpapiers (z.B. Fondsanteil) in Rechnung stellt. Der Ausgabeaufschlag wird in Prozent angegeben und auf die Gesamtsumme des angelegten Kapitals berechnet.

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Besteuerung Lebensversicherung

Entscheidend für die Besteuerung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ist das Datum des Vertragsabschlusses. Mit Inkrafttreten des neuen Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 haben sich die Regeln hier grundlegend geändert. Für die Riester-Rente und Rürup-Rente gelten besondere Regelungen, unabhängig vom Vertragsdatum.

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Besteuerungsanteil

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr mit dem Ertragsanteil besteuert, sondern mit dem so genannten Besteuerungsanteil.

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Bundeswertpapiere zum Nulltarif

Bundeswertpapiere können Sie über jede Bank oder Sparkasse kaufen und in Ihrem Depotkonto verwahren. Hierfür entstehen allerdings in der Regel Kosten, insbesondere Depotgebühren. Die gebührenfreie Alternative ist ein Konto bei der Deutschen Finanzagentur, ein so genanntes Schuldbuchkonto.

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Depoteröffnung

Für die Eröffnung eines Online-Depots stellen fast alle Banken Unterlagen ins Netz. Diese können gewöhnlich online ausgefüllt werden und müssen dann ausgedruckt und unterschrieben an die Bank zurückgeschickt werden. Folgende Unterlagen und Angaben benötigt die Bank in der Regel:

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Depotgebühren

Für Depotverwaltung und Depotführung fallen Kosten an. Diese Gebühren unterscheiden sich zum Teil sehr stark von Bank zu Bank. Faustregel: Direktbanken und Online-Broker haben niedrigere Depotkosten als Filialbanken.

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Depotübertrag

Es gibt verschiedene Gründe einen Depotübertrag oder Depotwechsel vorzunehmen. Häufig sind es Lockangebote von Banken, etwa in Verbindung mit einem hoch verzinsten Tagesgeldkonto. Vor einem Wechsel sollten sich Anleger die Konditionen der neuen Bank genau anschauen und mögliche Kosten durchrechnen.

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