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Eigentlich ist die Riester-Rente für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer gedacht. Selbstständige und Freiberufler gehören gewöhnlich nicht zu diesem Personenkreis. Es gibt aber Ausnahmen, in denen Selbstständige sehr wohl eine Riester-Rente abschließen können.
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216.000 Riester-Verträge wurden zwischen April und Juni 2011 neu abgeschlossen. Damit erhöht sich der Gesamtbestand an Riester-Verträgen auf knapp 14,8 Millionen. Fast 40 Prozent aller Riester-Sparer hat sich im ersten Quartal 2011 für eine "klassische" private Rentenversicherung (siehe Abbildung) entschieden. Dabei ist diese Form der Riester-Rente aufgrund hoher Abschluss- und Verwaltungsgebühren besonders teuer und daher oft nicht die beste Wahl.
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Bei der Riester-Rente gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Während der Einzahlphase werden keine Steuern fällig, die Beitragszahlungen können sich sogar steuermindernd auswirken. Dafür muss die Rente später komplett versteuert werden.
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Die Kündigung einer Riester-Rente ist – im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (meist drei Monate) – jederzeit möglich. Sie hat aber gravierende Nachteile. Im Fall einer Kündigung müssen nämlich sämtliche bereits gezahlten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
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Anlageprodukte für die Riester-Rente müssen staatlich zertifiziert werden. Für die Zertifizierung ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig.
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Der Staat fördert die Riester-Rente einerseits direkt durch Zulagen, andererseits indirekt zu Steuerersparnis.
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Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Versicherungsunternehmen im Fall einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung an den Versicherungsnehmer auszahlen. Der Rückkaufswert entspricht nicht den eingezahlten Beiträgen. Er wird vom Versicherer nach – für den Kunden schwer durchschaubaren Kriterien – ermittelt.
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Auch Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Dies kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen lohnen, da sie besonders stark von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beitragszahlungen profitieren.
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Anlageprodukte für die Rürup-Rente müssen - genau wie bei der Riester-Rente - staatlich zertifiziert werden. Für die Zertifizierung ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig.
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Seit Ende 2004 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Alle Anbieter entsprechender Versicherungen mit Sitz in Deutschland sind zwangsweise Mitglied in dem Fonds.
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Als Sondervermögen bezeichnen Juristen das Anlagevermögen von Kapitalanlegern bei einer Investmentgesellschaft - im Unterschied zum Vermögen, das der Investmentgesellschaft selbst gehört.
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