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Die Beitragszahlungen zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Kostenanteil, dem Risikoanteil und dem Sparanteil.
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Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Dividenden, realisierte Kursgewinne). Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro (Ledige) bzw. 1602 Euro (Verheiratete). Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte aus Kapitalerträgen steuerfrei.
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Für jeden Fonds existiert die so genannte Total Expense Ratio (TER) oder Gesamtkostenquote. Sie soll Aufschluss über die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens geben und muss seit 2004 im vereinfachten Verkaufsprospekt aufgeführt sein (§ 41 Deutsches Investmentgesetz).
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Mit der Überschussbeteiligung werden die Versicherungsnehmer an den Überschüssen beteiligt, die das Versicherungsunternehmen mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet. Die gesetzliche Grundlage für die Überschussbeteiligung ist § 153 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
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Die Umlaufrendite, auch Sekundärmarktrendite genannt, ist die durchschnittliche Rendite inländischer Anleihen erster Bonität, insbesondere Staatsanleihen. Bei der Ermittlung der Umlaufrendite werden nur festverzinsliche, bereits emittierte (also im Umlauf befindliche), auf Euro lautende Anleihen berücksichtigt.
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Wer als Anleger Depots bzw. Konten bei mehreren Banken und/oder Sparkassen unterhält und während eines Kalenderjahres Verluste macht, kann sich je Finanzinstitut eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Der Stichtag für die Ausstellung ist der 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres.
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Die vermögenswirksame Leistung (vL oder VWL) ist eine Geldleistung des Arbeitgebers, die entweder im für die Branche gültigen Tarifvertrag oder direkt im Arbeitsvertrag geregelt ist. Die vermögenswirksame Leistung wird vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer gewählte Anlagekonto gezahlt. Je nach Anlagevertrag kann der Arbeitnehmer selbst Geld hinzuzahlen.
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Investmentfonds erheben für Firmenanalysen, Controlling und vor allem für die Bezahlung der Fondsmanager eine Verwaltungsgebühr, manchmal auch Managementgebühr genannt.
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Im Zins-Barometer finden Sie die aktuellen Konditionen für ausgewählte Anlageformen und Zinssätze. Das Zins-Barometer wird wöchentlich aktualisiert. Stand: 31.01.2012, alle Angaben ohne Gewähr.
* Zinssatz; die Gesamtrendite kann, abhängig von der Art der Zinsstellung und der Wiederanlage der Zinserträge, höher sein. Durchschnitt der zehn besten Anbieter. ** Gesamtrendite am Ende der Laufzeit. |
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Der Zinseszinseffekt kommt zustande, wenn Zinserträge nicht an den Anleger ausgeschüttet werden, sondern in der Anlage verbleiben und wieder angelegt werden. Da es auf die Zinsen wiederum Zinsen gibt, erhöht sich die Rendite der Anlage.
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