Besteuerung Lebensversicherung |
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Entscheidend für die Besteuerung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ist das Datum des Vertragsabschlusses. Mit Inkrafttreten des neuen Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 haben sich die Regeln hier grundlegend geändert. Für die Riester-Rente und Rürup-Rente gelten besondere Regelungen, unabhängig vom Vertragsdatum.
* Achtung: Ob die Beitragszahlungen wirklich zu einer Steuerersparnis führen, hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab, etwa Höhe der Einkünfte, andere absetzbare Sonderausgaben. Fragen Sie bitte im Zweifelsfall Ihren Steuerberater. ** Maßgeblich ist nicht nur das Datum des Vertragsabschlusses, sondern auch das Datum der ersten Prämienzahlung. Diese muss vor dem 31.12.2004 erfolgt sein. *** Voraussetzung: Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre, es werden mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt und der Todesfallschutz beträgt mindestens 60 % der Beitragssumme. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, führt der Versicherer auf den Unterschiedsbetrag (Kapitalauszahlung minus eingezahlte Beiträge) 25 % Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. **** Voraussetzung: Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und die Auszahlung erfolgt frühestens nach dem vollendeten 60. Lebensjahr (Verträge ab 01.01.2012: nach dem vollendeten 62. Lebensjahr). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, führt der Versicherer auf den gesamten Unterschiedsbetrag (Kapitalauszahlung minus eingezahlte Beiträge) 25 % Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. Achtung: Der Versicherer führt in jedem Fall Abgeltungssteuer auf den gesamten Unterschiedsbetrag an das Finanzamt ab, auch bei steuerlich begünstigten Verträgen. Die zu viel gezahlte Steuer müssen Sie sich über die Steuererklärung zurückholen. |
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