Besteuerungsanteil |
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Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr mit dem Ertragsanteil besteuert, sondern mit dem so genannten Besteuerungsanteil. Der Besteuerungsanteil beträgt bei einem Rentenbeginn bis 2005 pauschal 50%. In den folgenden Jahren steigt er kontinuierlich an, bei einem Rentenbeginn ab 2040 muss die Rente komplett versteuert werden.
Gut zu wissen:Der Besteuerungsanteil gilt auch für Zahlungen aus der Rürup-Rente. Der Besteuerungsanteil wird im Jahr des Rentenbeginns ermittelt und ist dann bis zum Lebensende festgeschrieben. |
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