Finanzierungsschätze |
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Finanzierungsschätze sind mit Laufzeiten von einem und zwei Jahren die Kurzläufer unter den Bundeswertpapieren. Sie sind nicht börsennotiert, eine vorzeitige Rückgabe ist ausgeschlossen. Der Anleger hat also während der gesamten Laufzeit keinen Zugriff auf sein Geld. Dafür ist aber auch kein Kapitalverlust möglich. Die Zinsen für Finanzierungsschätze werden in unregelmäßigen Abständen an das Marktniveau angepasst. Entsprechen die Zinsen der aktuellen Serie nicht mehr dem Marktniveau, so wird diese geschlossen und durch eine neue ersetzt. Wichtig: Für Finanzierungsschätze, die Sie bereits erworben haben, gilt weiter der beim Kauf gültige Zinssatz. Die Anpassung der Zinsen betrifft nur Neuerwerbungen. Finanzierungsschätze gehören zu den abgezinsten Anleihen. Das heißt: Die Zinsen werden vom Kaufpreis abgezogen, am Ende der Laufzeit erhält der Anleger den Nennwert (Kaufpreis plus Zinsen) zurück. Beispiel: Für einen einjährigen Finanzierungsschatz in Höhe von 1000 Euro zahlen Sie - bei einem Zinssatz von 1 % - 990 Euro. Der Zinsertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Rückgabewert. Die Mindestanlagesumme bei Finanzierungsschätzen beträgt 500 Euro.
Sicherheit:Finanzierungsschätze gehören - wie alle Bundeswertpapiere - zu den sichersten Anlagen überhaupt. Geeignet für:Anleger, die ihr Geld für ein bis zwei Jahre „parken" wollen und denen es vor allem auf Sicherheit ankommt. Aufgepasst:Bei Finanzierungsschätzen haben Sie während der gesamten Laufzeit keinen Zugriff auf ihr Geld. Alternative Anlagemöglichkeiten: |

