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Die Lagerstellengebühr, auch Clearstreaming-Gebühr genannt, ist eine Gebühr, die Banken teilweise beim Wechsel des Depots von einer zur anderen Bank erheben.
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Wer die Beiträge für seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen will oder kann, hat die Möglichkeit, seinen Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die Beitragsfreistellung ist ein gesetzlicher Anspruch und in § 176 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.
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Wer seine Lebensversicherung vor Ablauf zu Geld machen will, hat – neben kündigen und verkaufen – eine dritte Möglichkeit: Er kann ein Policendarlehen aufnehmen und seine Lebensversicherung beleihen.
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Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen ist fast immer ein massives Verlustgeschäft. Im Falle einer Kündigung erhält man nämlich nicht die eingezahlten Beiträge zurück, sondern lediglich den vom Versicherer ermittelten Rückkaufswert.
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In den meisten Fällen ist es besser, seine Lebensversicherung zu verkaufen, als sie zu kündigen. Der Vorteil: Sie bekommen mehr Geld zurück als bei einer Kündigung. Der Haken: Es ist gar nicht so einfach, einen Käufer zu finden.
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