Die Lagerstellengebühr, auch Clearstreaming-Gebühr genannt, ist eine Gebühr, die Banken teilweise beim Wechsel des Depots von einer zur anderen Bank erheben.

Depotwechsel passieren häufig, nicht zuletzt angeregt durch Lockangebote von Banken auf der Suche nach neuen Kunden. Wer Aktien, Aktienfonds, Rentenfonds oder Anleihen von einem Depot auf ein anderes überträgt, macht vielleicht eine neue Erfahrung im kreativen Erfinden von Gebühren seitens der Finanzinstitute. Unter den Begriffen Lagerstellengebühr, Clearstreaming-Gebühr oder Fremdgebühr der ausländischen Lagerstelle tauchen im ersten Kontoauszug des neuen Depots plötzlich unbekannte Kosten auf.

Die Lagerstelle ist der Ort, wo die Fondsanteile materiell aufbewahrt werden, also quasi im Regal liegen. Tatsächlich geschieht dies heute elektronisch. Der Begriff verweist nur auf vergangene Zeiten, als es noch Aktien und andere Wertpapiere gab, die gedruckt vorlagen und die man anfassen konnte.

Meist ist die Depotübertragung kostenlos - sowohl für deutsche Wertpapiere in Girosammelverwahrung, also Aktien und Fonds, als auch bei ausländischen Wertpapieren, für die in der Regel keine Gebühr fällig wird. Aber die ausländische Lagerstelle greift in der Regel zu.

Die Gebühr kann zwischen 2 und 10 Euro pro Wertpapier betragen. Bei größeren Depots mit ausländischen Papieren kann da einiges zusammenkommen. Und das schmälert natürlich die Rendite.

Tipp: Fragen Sie vor einer Depotübertragung bei der bisherigen Depotstelle nach, was im Falle eines Übertrags passiert. Gleiches sollte man auch mit der Hotline des - vielleicht werbenden - Kreditinstituts machen. Und dann nachrechnen, ob man bereit ist, die Kosten zu tragen Und ob sich der Wechsel wirklich lohnt.