Wer die Beiträge für seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen kann oder will, hat die Möglichkeit, seinen Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die Beitragsfreistellung ist ein gesetzlicher Anspruch und in § 176 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen, hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Vertrag:

  • Die Ablaufleistung fällt niedriger aus als im Vertrag vereinbart, da weniger Beiträge gezahlt werden als ursprünglich gedacht. Für die entgangenen Beitragszahlungen berechnen die Versicherer meist Stornogebühren, was die Ablaufleistung weiter senkt.
  • Zusatzversicherungen, etwa für Berufsunfähigkeit oder Unfalltod, fallen weg oder die Leistungen sinken.
  • Im Fall eines Todes des Versicherten ist die Versicherungssumme niedriger als im Vertrag vereinbart.

Um eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen, muss ein bestimmtes Mindestguthaben vorhanden sein. Details hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Ist das Mindestguthaben nicht vorhanden, beendet der Versicherer den Vertrag endgültig und zahlt dem Kunden den Rückkaufswert aus.

Wer plant, später wieder in die Versicherung einzuzahlen, ist auf die Kulanz des Versicherers angewiesen. Anders als für die Beitragsfreistellung gibt es hierzu keinen gesetzlichen Anspruch. Außerdem sollten Sie steuerliche Aspekte achten: Bei vor 2005 abgeschlossenen Verträgen darf die Beitragspause höchstens zwei Jahre betragen, bei nach 2005 abgeschlossenen höchstens drei Jahre. Andernfalls droht ein Verlust von Steuervorteilen.

Achtung:

Mit der Beitragsfreistellung fallen gewöhnlich die mitversicherten Leistungen weg. Besonders ärgerlich ist dies bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen gleichwertigen Vertrag neu abzuschließen, ist in der Regel deutlich teurer als der mitversicherte Schutz. Fragen Sie daher bei Ihrem Versicherer nach, ob es möglich ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine gesonderte Versicherung zu überführen.

Alternativen zur Beitragsfreistellung:

  1. Lebensversicherung verkaufen
  2. Lebensversicherung beleihen: Policendarlehen
  3. Lebensversicherung kündigen