Nennwert bei Anleihen

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Der Nennwert, auch Nominalwert genannt, ist der Geldbetrag, den der Herausgeber einer Anleihe (Schuldner) dem Käufer (Gläubiger) schuldet. Am Ende der Laufzeit muss der Herausgeber der Anleihe dem Käufer den Nennwert zurückzahlen.

Bei der Herausgabe einer Anleihe legt der Emittent eine so genannte Nennwertstückelung fest. Dies hat Auswirkungen auf die möglichen Anlagebeträge. Wenn der Emittent zum Beispiel festgelegt hat, dass seine Anleihe in Nennwerte von 1000 Euro und 5000 Euro gestückelt wird, ist es nicht möglich 500 oder 2500 Euro in das Papier zu investieren.

Aufgepasst:

Der Nennwert ist nicht mit dem Kurswert zu verwechseln. Wenn Sie eine börsennotierte Anleihe vor Fälligkeit verkaufen, bekommen Sie nur den aktuellen Kurswert zurück. Dieser kann höher oder niedriger sein als der Nennwert. Für die laufenden Zinszahlungen ist hingegen der Nennwert maßgeblich. Auch wenn der Kurswert niedriger ist als der Nennwert, bekommen Sie Ihre Zinsen auf den Nennwert.