Die Riester-Rente ist eine Erfolgsgeschichte. Seit Einführung der staatlich geförderten Altersvorsorge 2002 haben fast 15 Millionen Deutsche einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Formen der Riester-Rente haben, und welche Anlageform für wen besonders geeignet ist, erfahren Sie in den Artikeln:
- Riester-Rentenversicherung
- Riester-Fondssparplan
- Riester-Banksparplan
- Wohn-Riester
Die wichtigsten Fragen rund um die Riester-Rente werden in unserem Anlagelexikon beantwortet:
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Für Anleger ist es in der Regel schwierig, die Bonität, also die Kreditwürdigkeit der Herausgeber von Anleihen einzuschätzen. Eine Orientierungshilfe hierbei bieten so genannte Rating-Agenturen.
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Dass Berater von Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern nicht nur Berater sind, sondern auch Verkäufer, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dass Verkäufer am liebsten das verkaufen, was am meisten Geld bringt, liegt ebenso auf der Hand. Aber: Was für den Verkäufer gut ist, muss nicht für den Käufer - also den Anleger - gut sein.
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Beamte gehören, ebenso wie Richter und Berufsoldaten, zum Kreis der Förderberechtigten für die Riester-Rente. Sie können also als weiteren Baustein für ihre Altersvorsorge eine Riester-Rente abschließen.
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Minijobber gehören nicht zu den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und haben daher auch keinen Anspruch auf Riester-Zulagen. Mit einem einfachen Trick lässt sich das ändern.
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Eigentlich ist die Riester-Rente für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer gedacht. Selbstständige und Freiberufler gehören gewöhnlich nicht zu diesem Personenkreis. Es gibt aber Ausnahmen, in denen Selbstständige sehr wohl eine Riester-Rente abschließen können.
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216.000 Riester-Verträge wurden zwischen April und Juni 2011 neu abgeschlossen. Damit erhöht sich der Gesamtbestand an Riester-Verträgen auf knapp 14,8 Millionen. Fast 40 Prozent aller Riester-Sparer hat sich im ersten Quartal 2011 für eine "klassische" private Rentenversicherung (siehe Abbildung) entschieden. Dabei ist diese Form der Riester-Rente aufgrund hoher Abschluss- und Verwaltungsgebühren besonders teuer und daher oft nicht die beste Wahl.
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Bei der Riester-Rente gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Während der Einzahlphase werden keine Steuern fällig, die Beitragszahlungen können sich sogar steuermindernd auswirken. Dafür muss die Rente später komplett versteuert werden.
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Die Kündigung einer Riester-Rente ist – im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (meist drei Monate) – jederzeit möglich. Sie hat aber gravierende Nachteile. Im Fall einer Kündigung müssen nämlich sämtliche bereits gezahlten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
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Anlageprodukte für die Riester-Rente müssen staatlich zertifiziert werden. Für die Zertifizierung ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig.
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Der Staat fördert die Riester-Rente einerseits direkt durch Zulagen, andererseits indirekt zu Steuerersparnis.
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Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Versicherungsunternehmen im Fall einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung an den Versicherungsnehmer auszahlen. Der Rückkaufswert entspricht nicht den eingezahlten Beiträgen. Er wird vom Versicherer nach – für den Kunden schwer durchschaubaren Kriterien – ermittelt.
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Auch Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Dies kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen lohnen, da sie besonders stark von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beitragszahlungen profitieren.
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Anlageprodukte für die Rürup-Rente müssen - genau wie bei der Riester-Rente - staatlich zertifiziert werden. Für die Zertifizierung ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig.
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