Riester-Rente: Zertifizierung |
|
|
Anlageprodukte für die Riester-Rente müssen staatlich zertifiziert werden. Für die Zertifizierung ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig. Um als Riester-Rente zertifiziert zu werden, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sofern das Riester-Produkt diese Voraussetzungen erfüllt, erhält es eine sechsstellige Zertifizierungsnummer, die dem Versicherten vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen ist. Darüber hinaus hat der Anbieter weitere umfassende vorvertragliche Informationspflichten, z.B. über die Höhe der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten oder die Höhe der Kosten im Fall eines Anbieterwechsels. Achtung:Die Zertifizierung ist lediglich eine formale Prüfung des Vertrags und keine Aussage über dessen Qualität. Die Kapitalgarantie bezieht sich nur auf den Beginn der Rentenzahlung. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags und dem Wechsel zu einem anderen Anbieter kann es durchaus zu Kapitalverlusten kommen. |

