Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Versicherungsunternehmen im Fall einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung an den Versicherungsnehmer auszahlen. Der Rückkaufswert entspricht nicht den eingezahlten Beiträgen. Er wird vom Versicherer nach – für den Kunden schwer durchschaubaren Kriterien – ermittelt.

Der Rückkaufswert errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen (natürlich nur dem Sparanteil, also Beitragszahlungen abzüglich Verwaltungskosten und mitversicherte Leistungen) und der bislang erzielten Überschussbeteiligung. Von dieser Summe werden ggf. noch nicht getilgte Abschlusskosten, so genannte Stornogebühren sowie der Schlussüberschuss in Teilen oder komplett abgezogen.

Aufgrund des niedrigen Rückkaufswerts ist die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung (oder Rentenversicherung) für den Versicherten ein Verlustgeschäft. Bei den meisten Verträgen dauert es 15 Jahre oder mehr, ehe der Rückkaufswert höher ist als die eingezahlten Beiträge.