Auch Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Dies kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen lohnen, da sie besonders stark von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beitragszahlungen profitieren.

Angestellte und Beamte können – genau wie Selbstständige – Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Seit 2016 liegt der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, bei 22.767 (Alleinstehende) bzw. 45.534 Euro (Verheiratete). Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Höchstbeträgen – anders als bei Selbstständigen – die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die verbleibende Summe kann für eine Rürup-Rente genutzt und steuerlich geltend gemacht werden.

Beamte werden steuerlich genauso behandelt wie Angestellte; bei ihnen setzt das Finanzamt einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag an.

Rechenbeispiel: Ein Alleinstehender mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto zahlt 2022 zusammen mit seinem Arbeitgeber 9.300 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein (18,6 % von 50.000). Diese Summe wird von den 22.767 Euro abgezogen. Die Differenz, also 13.467 Euro, kann er in eine Rürup-Rente investieren. Von den Zahlungen erkennt das Finanzamt 94 Prozent (Steuerjahr 2022), also 12.660 Euro, als Sonderausgaben an.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Höchstbeträge Arbeitnehmer – abhängig vom Bruttoeinkommen – 2022 steuerlich begünstigt in Rürup-Verträge investieren können:

Bruttoeinkommen in Euro Höchstbetrag Absetzbar 2022
Alleinstehende
30.000 17.187 16.156
40.000 15.327 14.407
50.000 13.467 12.660
ab 81.000 (neue Bundesländer) 7.701 7.239
ab 84.600 (alte Bundesländer) 7.031 6.610
Verheiratete
60.000 34.374 32.312
80.000 30.654 28.815
100.000 26.934 25.318
ab 162.000 (neue Bundesländer) 15.402 14.478
ab 169.200 (alte Bundesländer) 14.063 13.219