Rürup-Rente für Angestellte und Beamte

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Auch Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Dies kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen lohnen, da sie besonders stark von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beitragszahlungen profitieren.

Angestellte und Beamte können – genau wie Selbstständige – bis zu 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Höchstbeträgen – anders als bei Selbstständigen – die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die verbleibende Summe kann für eine Rürup-Rente genutzt und steuerlich geltend gemacht werden.

Beamte werden steuerlich genauso behandelt wie Angestellte; bei ihnen setzt das Finanzamt einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag an.

Rechenbeispiel: Ein Alleinstehender mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto zahlt zusammen mit seinem Arbeitgeber 9.950 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein (19,9 % von 50.000). Diese Summe wird von den 20.000 Euro abgezogen. Die Differenz, also 10.050 Euro, kann er in eine Rürup-Rente investieren. Von den Zahlungen erkennt das Finanzamt 72 % (Steuerjahr 2011), also 7236 Euro, als Sonderausgaben an.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Höchstbeträge Arbeitnehmer – abhängig vom Bruttoeinkommen – steuerlich begünstigt in Rürup-Verträge investieren können:

Bruttoeinkommen in Euro Höchstbetrag Absetzbar 2011
Alleinstehende
30.000 14.030 10.102
40.000 12.040 8.669
50.000 10.050 7.236
ab 57.600 (neue Bundesländer) 8.537 6.147
ab 66.000 (alte Bundesländer) 6.866 4.944
Verheiratete
60.000 28.060 20.203
80.000 24.080 17.338
100.000 20.100 14.472
ab 115.200 (neue Bundesländer) 17.064 12.286
ab 132.0000 (alte Bundesländer) 13.732 9.887