Rürup-Rente für Angestellte und Beamte |
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Auch Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Dies kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen lohnen, da sie besonders stark von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beitragszahlungen profitieren. Angestellte und Beamte können – genau wie Selbstständige – bis zu 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Höchstbeträgen – anders als bei Selbstständigen – die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die verbleibende Summe kann für eine Rürup-Rente genutzt und steuerlich geltend gemacht werden. Beamte werden steuerlich genauso behandelt wie Angestellte; bei ihnen setzt das Finanzamt einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag an. Rechenbeispiel: Ein Alleinstehender mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto zahlt zusammen mit seinem Arbeitgeber 9.950 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein (19,9 % von 50.000). Diese Summe wird von den 20.000 Euro abgezogen. Die Differenz, also 10.050 Euro, kann er in eine Rürup-Rente investieren. Von den Zahlungen erkennt das Finanzamt 72 % (Steuerjahr 2011), also 7236 Euro, als Sonderausgaben an. Die folgende Tabelle zeigt, welche Höchstbeträge Arbeitnehmer – abhängig vom Bruttoeinkommen – steuerlich begünstigt in Rürup-Verträge investieren können:
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