Rürup-Rente: Zertifizierung |
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Anlageprodukte für die Rürup-Rente müssen - genau wie bei der Riester-Rente - staatlich zertifiziert werden. Für die Zertifizierung ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig. Bis 2009 musste das Finanzamt bei jeder Rürup-Rente prüfen, ob die Beiträge steuerlich absetzbar sind (Einzelfallprüfung). Ab dem Steuerjahr 2010 werden nur noch Einzahlungen in zertifizierte Rürup-Verträge anerkannt. Um ein Zertifikat zu bekommen, muss die Rürup-Rente insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:
Als Nachweis der Zertifizierung erhält das Anlageprodukt eine sechsstellige Zertifizierungsnummer. Achtung:Die Zertifizierung ist lediglich eine formale Prüfung des Vertrags und keine Aussage über dessen Qualität. |

