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Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Dividenden, realisierte Kursgewinne). Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro (Ledige) bzw. 1602 Euro (Verheiratete). Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte aus Kapitalerträgen steuerfrei.
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