Sicherungsfonds

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Seit Ende 2004 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Alle Anbieter entsprechender Versicherungen mit Sitz in Deutschland sind zwangsweise Mitglied in dem Fonds.

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Sondervermögen

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Als Sondervermögen bezeichnen Juristen das Anlagevermögen von Kapitalanlegern bei einer Investmentgesellschaft - im Unterschied zum Vermögen, das der Investmentgesellschaft selbst gehört.

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Sparanteil

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Die Beitragszahlungen zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Kostenanteil, dem Risikoanteil und dem Sparanteil.

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Sparerpauschbetrag

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Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Dividenden, realisierte Kursgewinne). Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro (Ledige) bzw. 1602 Euro (Verheiratete). Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte aus Kapitalerträgen steuerfrei.

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