Seit Ende 2004 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Alle Anbieter entsprechender Versicherungen mit Sitz in Deutschland sind zwangsweise Mitglied in dem Fonds.

Der Sicherungsfonds wird von der Protektor Lebensversicherungs-AG betreut und von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Finanziert wird der Sicherungsfonds aus Beiträgen der Mitgliedsunternehmen.

Im Falle der Insolvenz eines Versicherers werden die Verträge an den Fonds übertragen, der die Verträge fortführt. Hierbei gibt es allerdings einige Einschränkungen:

  • Nach der Übernahme der Verträge durch den Sicherungsfonds, werden den Versicherten bis zum Abschluss der Sanierung keine neuen Überschüsse zugeteilt, nur die bereits erworbenen Überschüsse sind garantiert.
  • Wenn die Mittel des Sicherungsfonds nicht ausreichen, um die Verträge fortzuführen, können die Verpflichtungen aus den Verträgen - sprich die Versicherungssumme oder die garantierte Rente - um maximal 5 Prozent gekürzt werden.
  • Zur Absicherung der Sanierung kann die BaFin ein vorübergehendes Kündigungsverbot aussprechen.

Achtung:

Ausländische Lebensversicherer mit Hauptsitz in einem anderen EU-Staat, z.B. britische Lebensversicherungen, sind nicht Mitglied des deutschen Sicherungsfonds. Für sie gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen.