Die Zahlungen aus einer Sofortrente sind einkommensteuerpflichtig. Allerdings ist die Sofortrente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern.

Die Höhe des zu versteuernden Anteils einer Sofortrente hängt vom Alter des Versicherten bei Beginn des Rentenbezugs ab. Die genauen Werte finden Sie in dem Artikel Ertragsanteil. Beispiel: Wer mit 65 die erste Rente bezieht, muss 18 Prozent versteuern. Bei einer monatlichen Rente von 500 Euro sind dies 90 Euro monatlich oder 1080 Euro jährlich.

Sofern die Sofortrente als Rürup-Rente abgeschlossen wird, können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. 2015 können bis zu 22.172 (Alleinstehende) bzw. 44.344 Euro (Verheiratete) geltend gemacht werden, abhängig vom Steuerjahr erkennt das Finanzamt jedoch nur einen bestimmten Anteil der Zahlungen an. Alle Details hierzu finden Sie in dem Artikel Rürup-Rente: Besteuerung.