Die Beitragszahlungen zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Kostenanteil, dem Risikoanteil und dem Sparanteil.

  • Der Kostenanteil ist der Beitragsanteil, der für die Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmes und die Provisionen der Vermittler draufgeht.
  • Der Risikoanteil ist für die Risikovorsorge der Versicherers gedacht. Dies sind insbesondere mitversicherte Leistungen, z.B. Hinterbliebenenschutz oder die Vererbbarkeit der Ansprüche aus dem Vertrag.
  • Was übrig bleibt, ist der Sparanteil, der vom Versicherer an den Kapitalmärkten angelegt wird. Nur auf diesen Sparanteil bezieht sich der Garantiezins und die Überschussbeteiligung.

Der Sparanteil wird von den Versicherungsunternehmen nicht ausgewiesen. Nach Schätzungen beträgt er im Branchendurchschnitt 80 Prozent der gesamten Beitragszahlungen. In anderen Worten: 20 Prozent der Beiträge gehen für den Kosten- und Risikoanteil drauf.

Seit dem 1. Juli 2008 sind die Versicherungsunternehmens verpflichtet, ihren Kunden den Kostenanteil in Euro mitzuteilen. Für ältere Verträge gilt dies leider nicht.