Sparanteil

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Die Beitragszahlungen zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Kostenanteil, dem Risikoanteil und dem Sparanteil.

  • Der Kostenanteil ist der Beitragsanteil, der für die Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmes und die Provisionen der Vermittler draufgeht.
  • Der Risikoanteil ist für die Risikovorsorge der Versicherers gedacht. Dies sind insbesondere mitversicherte Leistungen, z.B. Hinterbliebenenschutz, Vererbbarkeit der Ansprüche aus dem Vertrag oder Berufsunfähigkeit.
  • Was übrig bleibt, ist der Sparanteil und wird vom Versicherer an den Kapitalmärkten angelegt wird. Nur auf diesen Sparanteil bezieht sich der Garantiezins und die Überschussbeteiligung.

Nach Schätzungen des Bundes der Versicherten beträgt der Sparanteil je nach Versicherer etwa 50 bis 70 Prozent der gesamten Beitragszahlungen. In anderen Worten: 30 bis 50 Prozent der Beiträge gehen für den Kosten- und Risikoanteil drauf.

Seit dem 1. Juli 2008 sind die Versicherungsunternehmens verpflichtet, ihren Kunden den Kostenanteil in Euro mitzuteilen. Für ältere Verträge gilt dies leider nicht.