Sparerpauschbetrag |
|
|
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Dividenden, realisierte Kursgewinne). Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro (Ledige) bzw. 1602 Euro (Verheiratete). Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte aus Kapitalerträgen steuerfrei. Für Kapitalerträge über 801 bzw. 1602 Euro (Ledige / Verheiratete) wird seit dem 1. Januar 2009 ein pauschaler Steuersatz von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) fällig, die so genannte Abgeltungssteuer. Aufgepasst:Damit Ihre Bank oder Sparkasse keine Abgeltungssteuer von ihren Zinserträgen abführt, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Wer nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird, kann bei seiner Bank oder Sparkasse alternativ eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Sollten Sie Konten bei mehreren unterschiedlichen Instituten haben, müssen Sie bei jedem einen Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilen. |

