Überschussbeteiligung

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Mit der Überschussbeteiligung werden die Versicherungsnehmer an den Überschüssen beteiligt, die das Versicherungsunternehmen mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet. Die gesetzliche Grundlage für die Überschussbeteiligung ist § 153 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

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Umlaufrendite

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Die Umlaufrendite, auch Sekundärmarktrendite genannt, ist die durchschnittliche Rendite inländischer Anleihen erster Bonität, insbesondere Staatsanleihen. Bei der Ermittlung der Umlaufrendite werden nur festverzinsliche, bereits emittierte (also im Umlauf befindliche), auf Euro lautende Anleihen berücksichtigt.

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