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Die vermögenswirksame Leistung (vL oder VWL) ist eine Geldleistung des Arbeitgebers, die entweder im für die Branche gültigen Tarifvertrag oder direkt im Arbeitsvertrag geregelt ist. Die vermögenswirksame Leistung wird vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer gewählte Anlagekonto gezahlt. Je nach Anlagevertrag kann der Arbeitnehmer selbst Geld hinzuzahlen.
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