Anlageprodukte für die Rürup-Rente müssen - genau wie bei der Riester-Rente - staatlich zertifiziert werden. Für die Zertifizierung ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig.

Bis 2009 musste das Finanzamt bei jeder Rürup-Rente prüfen, ob die Beiträge steuerlich absetzbar sind (Einzelfallprüfung). Ab dem Steuerjahr 2010 werden nur noch Einzahlungen in zertifizierte Rürup-Verträge anerkannt. Um ein Zertifikat zu bekommen, muss die Rürup-Rente insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Auszahlungen müssen als lebenslange, monatliche Rente erfolgen; ein Kapitalwahlrecht ist ausgeschlossen
  • Auszahlungen dürfen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgen (Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden: ab Vollendung des 62. Lebensjahrs)
  • Die Ansprüche aus der Rürup-Rente dürfen weder vererbbar sein noch übertragen, beliehen, verkauft oder kapitalisiert werden können
  • Es muss möglich sein, den Rürup-Vertrag vierteljährlich zu kündigen oder ruhen zu lassen

Als Nachweis der Zertifizierung erhält das Anlageprodukt eine sechsstellige Zertifizierungsnummer.

Achtung:

Die Zertifizierung ist lediglich eine formale Prüfung des Vertrags und keine Aussage über dessen Qualität.