Bei der Riester-Rente gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Während der Einzahlphase werden keine Steuern fällig, die Beitragszahlungen können sich sogar steuermindernd auswirken. Dafür muss die Rente später komplett versteuert werden.

Besteuerung während der Einzahlphase

Die Beiträge zur Riester-Rente (Eigenanteil plus Zulage; maximal 2.100 Euro) können in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Zu einer Steuererstattung kommt es allerdings nur dann, wenn die Steuerersparnis größer ist als die gewährten Zulagen. Dies ist bei Gering- und Normalverdienern, insbesondere wenn sie Kinder haben, in der Regel nicht der Fall. Anders sieht es bei Singles aus.

Rechenbeispiel: Sie sind alleinstehend und verdienen 30.000 Euro brutto jährlich. Ihre Zulage beläuft sich auf 175 Euro. Zusätzlich zahlen Sie jährlich 1.025 Euro in die Riester-Rente ein. Den Gesamtbetrag von 1.200 Euro können Sie als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Hieraus ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 381 Euro, von der die gewährte Zulage in Höhe von 175 Euro abgezogen wird. Sie erhalten also ca. 206 Euro* vom Finanzamt zurück.

* Vereinfachte Beispielrechnung. Abhängig von ihrer persönlichen steuerlichen Situation kann die Steuerersparnis niedriger oder höher ausfallen.

Achtung: In den Genuss einer möglichen Steuererstattung für Ihre Riester-Zahlungen kommen Sie nur, wenn Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung die Anlage AV abgeben. Sie sollten die Anlage in jedem Fall ausfüllen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob für Sie ein Steuernachlass in Frage kommt oder nicht.

Besteuerung während der Auszahlphase

Zahlungen aus der Riester-Rente müssen in jedem Fall komplett versteuert werden. Dies gilt auch, wenn Sie sich bei Rentenbeginn für eine Teilauszahlung des angesparten Kapitals entscheiden (bis zu 30 Prozent sind möglich). Diese Summe ist in dem betreffenden Jahr komplett zu versteuern.

Ob auf die Riester-Zahlungen im Alter Steuern fällig werden, hängt natürlich von der Gesamthöhe Ihrer Alterseinkünfte ab. Da ein immer größerer Anteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig wird (Details siehe Besteuerungsanteil), steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch auf die Riester-Rente später Steuern zu zahlen sind.