Der Staat fördert die Riester-Rente einerseits direkt durch Zulagen, andererseits indirekt zu Steuerersparnis.

Die Zulagen – amtliche Bezeichnung: Altersvorsorgezulage – für die Riester-Rente haben sich seit der Einführung 2002 kontinuierlich erhöht. Seit 2018 gewährt der Staat folgende Zulagen:

  • Grundzulage: 175 Euro (bis einschließlich 2017: 154 Euro)
  • Kinderzulage (je Kind, für das Kindergeld bezogen wird):
    185 Euro / 300 Euro (für ab 2008 geborene Kinder)
  • Zulage für Berufseinsteiger (Vertragsabschluss bis zum 25. Lebensjahr):
    200 Euro (einmalig)

Um die volle Zulage zu bekommen, müssen Versicherte einen bestimmten Anteil ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres für die Riester-Rente aufwenden. Seit 2008 sind dies mindestens 4 Prozent (Eigenbetrag plus Zulage), maximal 2.100 Euro. Unabhängig von der Höhe des Einkommens muss man mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen.

Rechenbeispiel: Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder (vor 2008 geboren), Ihr Jahreseinkommen 2017 belief sich auf 30.000 Euro. In 2018 müssen Sie mindestens 1.200 Euro (= 4% von 30.000) jährlich in die Riester-Rente einzahlen. Der staatliche Zuschuss beträgt 720 Euro. Sie selbst müssen also 480 Euro (= 1200 minus 720 Euro) aufbringen, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen.

Achtung:

Die staatlichen Zulagen für Ihren Riester-Vertrag bekommen Sie nicht automatisch, Sie müssen eigens einen Zulagenantrag stellen. Das Antragsformular gibt es beim Anbieter Ihres Riester-Vertrages.

Frist beachten: Für den Zulagenantrag haben Sie zwei Jahre Zeit. Das heißt zum Beispiel: Zulagenanträge für das Jahr 2016 müssen bis zum 31.12.2018 abgegeben werden. Danach entfällt der Anspruch auf Zulagen.

Tipp:

Empfehlenswert ist, einen unbefristeten Dauerzulagenantrag einzureichen. Ein erneuter Antrag ist nur bei Änderungen erforderlich, etwa wenn ein Kind hinzugekommen ist.