In der Anlage AV werden die Ausgaben für die Riester-Rente eingetragen. Für die meisten Riester-Sparer lohnt es sich, die Anlage AV auszufüllen. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis durch die Beitragszahlungen höher ist als die staatlichen Zulagen. Dies ist insbesondere bei Gutverdienern und Kinderlosen der Fall.

Der Staat fördert die Altersvorsorge mit der Riester-Rente einerseits durch Zulagen, andererseits durch einen Sonderausgabenabzug. Um in den Genuss der Zulagen zu kommen, müssen Sie einen Zulagenantrag stellen (siehe: Riester-Rente: Zulagen). Um in den Genuss des Sonderausgabenabzugs zu kommen, müssen sie die Anlage AV ausfüllen und zusammen mit der Steuerklärung beim Finanzamt einreichen. Außerdem müssen Sie dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags gegenüber einer elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung zustimmen.

Das Ausfüllen der Anlage AV ist nicht schwer:

  • In Zeile 6 tragen Sie das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahrs ein: für die Steuererklärung 2021 also das Einkommen aus dem Jahr 2020. Hierüber erhalten Sie gewöhnlich eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber.
  • In Zeile 31-40 müssen Sie nur dann Angaben machen, wenn Sie keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug wünschen und gegenüber dem Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages nicht bereits auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug verzichtet haben. 

Rechenbeispiel: Sie sind alleinstehend und hatten 2021 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro. Inklusive der Zulage von 154 Euro haben Sie den förderbaren Höchstbetrag von 2.100 Euro in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 34 Prozent beträgt der Sonderausgabenabzug also mehr als 700 Euro. Dieser Betrag wird Ihnen – abzüglich der gezahlten Zulage von 154 Euro – über die Steuererklärung erstattet.

Die Anlage AV kann im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDF herunter geladen oder online am Computer ausgefüllt werden.

Gut zu wissen:

Die Anlage AV ist ausschließlich für Zahlungen zur Riester-Rente vorgesehen. Ausgaben für die sonstige private und gesetzliche (Alters-)Vorsorge, also Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Rürup-Rente usw. werden in der Anlage Vorsorgeaufwandaufwand eingetragen.