Der Nennwert, auch Nominalwert genannt, ist der Geldbetrag, den der Herausgeber einer Anleihe (Schuldner) dem Käufer (Gläubiger) schuldet. Am Ende der Laufzeit muss der Herausgeber der Anleihe dem Käufer den Nennwert zurückzahlen.

Mit der Herausgabe von Anleihen, egal ob Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen, will der Emittent eine bestimmte Summe einnehmen, meist mehrere Millionen oder sogar Milliarden. Diese Summe nennt man das Anleihevolumen. Da gewöhnlich nicht ein Käufer die gesamte Anleihe erwirbt, stückelt der Emittent das Anleihevolumen in kleinere Teilbeträge und stellt über jeden Teilbetrag eine Teilschuldverschreibung aus. Diese Teilbeträge sind der Nennwert oder Nominalwert der Anleihe.

Die Höhe der vom Emittenten bei der Herausgabe der Anleihe festgelegten Nennwertstückelung hat Auswirkungen auf die möglichen Anlagebeträge. Wenn der Emittent zum Beispiel festgelegt hat, dass seine Anleihe in Nennwerte von 1.000 Euro gestückelt wird, ist es nicht möglich 500 oder 2.500 Euro in das Papier zu investieren. Die Investments müssen immer durch 1.000 teilbar sein, also 1.000 Euro, 2.000 Euro, 3.000 Euro, 4.000 Euro usw.

Ein Beispiel: Der Bund gibt eine Anleihe mit einem Volumen von 10 Mrd. Euro heraus und stückelt diese - wie bei Bundesanleihen üblich - in Teilbeträge zu 100 Euro. Er gibt also 100 Mio. Teilschuldverschreibungen zu je 100 Euro heraus - dieser Betrag entspricht dem Nennwert der Anleihe. Am Ende der Laufzeit zahlt der Bund dem Käufer 100 Euro für jede von ihm erworbene Teilschuldverschreibung zurück.

Aufgepasst:

Der Nennwert ist nicht mit dem Kurswert der Anleihe zu verwechseln. Wenn Sie eine börsennotierte Anleihe vor Fälligkeit verkaufen, bekommen Sie nur den aktuellen Kurswert zurück. Dieser kann höher oder niedriger sein als der Nennwert. Für die laufenden Zinszahlungen ist hingegen der Nennwert maßgeblich. Auch wenn der Kurswert niedriger ist als der Nennwert, bekommen Sie Ihre Zinsen auf den Nennwert.