Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr mit dem Ertragsanteil besteuert, sondern mit dem so genannten Besteuerungsanteil. Die Höhe des Besteuerungsanteils hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 werden Renteneinkünfte nach und nach auf eine nachgelagerte Besteuerung umbestellt. Das heißt: Aufwendungen für die Altersvorsorge können in zunehmendem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden Rentenzahlungen zunehmend besteuert. In der Praxis führt dies dazu, dass immer mehr Rentner einkommensteuerpflichtig werden.

Bei einem Rentenbeginn bis 2005 beträgt der Besteuerungsanteil pauschal 50 Prozent. In den folgenden Jahren steigt er kontinuierlich an, bei einem Rentenbeginn ab 2040 muss die Rente komplett versteuert werden. Der Besteuerungsanteil gilt auch für Zahlungen aus der Rürup-Rente, aus landwirtschaftlichen Alterskassen sowie aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Beginn der Rentenphase 2005 2006 2007 2008 2009
Zu versteuernder Anteil 50% 52% 54% 56% 58%
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
60% 62% 64% 66% 68% 70% 72% 74% 76% 78%
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
80% 81% 82% 83% 84% 85% 86% 87% 88% 89%
2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039
90% 91% 92% 93% 94% 95% 96% 97% 98% 99%
ab 2040
100%

Gut zu wissen:

Der steuerfreie Rentenbetrag, auch "Rentenfreibetrag" genannt, wird auf Basis der Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt. Rechenbeispiel: Sie sind am 1. Juli 2005 in Ruhestand gegangen, 50 Prozent der Rente sind also zu versteuern. 2006 haben Sie eine Jahresrente von 12.000 € bezogen, davon sind 6.000 € steuerpflichtig, 6.000 € steuerfrei. Durch künftige Rentenanpassungen erhöht sich nur der steuerpflichte Rentenbetrag, der "Rentenfreibetrag" von 6.000 € bleibt das Leben lang gleich.

Sofern Sie keine weiteren steuerrelevanten Einnahmen haben (z.B. Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, Mieteinnahmen), brauchen Sie im Rechenbeispiel 2023 Steuern zu zahlen, da der steuerpflichte Rentenanteil von ca. 10.540 € (Rente 2023 ca. 16.540 minus 6.000 € "Rentenfreibetrag") unter dem 2023 gültigen Grundfreibetrag von 10.908 € liegt.