Wer Aktien kauft, wird Mitinhaber eines Unternehmens, und nicht, wie bei verzinslichen Wertpapieren wie Unternehmensanleihen, dessen Gläubiger. Aktien sind klein gestückelte Teile eines Unternehmens. Der Aktieninhaber erhält durch seine Eigentümerschaft Ansprüche, Rechte und übernimmt Risiken.

Aktien sind für Unternehmen ein Mittel zur Kapitalbeschaffung. Sie werden entweder erstmalig bei einem Börsengang vom Unternehmen herausgegeben (Aktienemission) oder später zum Zweck der Neubeschaffung von Kapital (Kapitalerhöhung) in Form junger Aktien emittiert.

Aktien werden an der Börse gehandelt. Dort können Aktieninhaber ihre Anteile jederzeit verkaufen. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Der Verkauf erfolgt unter den Marktteilnehmern an der Börse, das Geld für Kauf und Verkauf der Aktien geht also nicht an das Unternehmen, sondern wechselt zwischen Verkäufer und Käufer.

Aktionäre haben in der Regel ein Stimmrecht bei der jährlichen Hauptversammlung. Dort wird über die zurückliegende Leistung des Managements und den weiteren Kurs des Unternehmens abgestimmt sowie über die Verteilung des Gewinns in Form der Dividende.

Generell besteht das Risiko bei Aktienbesitz darin, dass das Unternehmen pleitegehen und der Aktienkurs bis auf Null sinken kann. Damit wäre das eingesetzte Kapital verloren. Im Falle einer Insolvenz werden die Ansprüche von Aktieninhabern nachrangig bedient. Zunächst werden die Ansprüche von Kreditgebern, meist Banken und Unternehmensanleihebesitzern, befriedigt. Erst dann kommen Aktieninhaber an die Reihe.

Zu unterscheiden sind:

  1. Aktien
  2. Junge Aktien / Bezugsrechte
  3. Neuemissionen
  4. Genussscheine