Rürup-Rente / Basisrente |
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Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Gedacht ist sie vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und daher keinen Anspruch auf die Riester-Rente haben. Eingeführt wurde die Rürup-Rente zum 1. Januar 2005. Unterschiede zur Riester-RenteIm Unterschied zur Riester-Rente wird die Rürup-Rente ausschließlich durch Steuervorteile gefördert, staatliche Zulagen gibt es nicht. Der zweite große Unterschied zur Riester-Rente ist, dass die Rürup-Rente komplett als lebenslange Rente ausgezahlt werden muss. Eine Einmalzahlung von 30 Prozent des angesparten Kapitals ist nicht möglich. Weitere Unterschiede:
Förderung durch SteuerersparnisDie Beitragszahlungen zur Rürup-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierfür ist der Mantelbogen ESt 1 A (Seite 3, Zeile 64; bis 2008) bzw. die Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 1, Zeile 7; ab 2009) vorgesehen. Allerdings ist nur ein bestimmter Prozentsatz der Beitragszahlungen absetzbar. Die Höhe dieses Prozentsatzes richtet sich nach dem jeweiligen Steuerjahr: 2009 zum Beispiel erkennt das Finanzamt 68 % der Zahlungen an. Auch die Gesamthöhe der absetzbaren Beiträge ist begrenzt: Maximal können 20.000 Euro (zusammen veranlagte Ehepaare: 40.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Achtung: Bei Angestellten werden die Höchstbeträge um die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt (siehe Rürup-Rente für Angestellte und Beamte).
Besteuerung der Rürup-ZahlungenDie späteren Rentenzahlungen aus dem Rürup-Vertrag müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Für die Rürup-Rente gelten die gleichen Regelungen wie für die gesetzliche Rentenversicherung: Der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (siehe Besteuerungsanteil). Anlageformen, die als Rürup-Rente angeboten werdenWie Rürup-Sparer ihr Geld anlegen, bleibt ihnen überlassen. Folgende Anlageformen werden als Rürup-Rente angeboten:
Sicherheit:Die Rürup-Rente ist grundsätzlich eine sichere Form der Geldanlage. Allerdings gibt es - anders als bei der Riester-Rente - keinen gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt. Im Falle einer Insolvenz des Anbieters greifen die jeweiligen Sicherungssysteme. Details finden Sie bei den unterschiedlichen Anlageformen der Rürup-Rente. Geeignet für:Anleger, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und die ihre steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft haben. Insbesondere eignet sich die Rürup-Rente für ältere Anleger mit hohem Einkommen, die nur noch wenige Jahre bis zur Rentenzahlung vor sich haben. Sie können über (hohe) Einzahlungen ihr zu versteuerndes Einkommen senken und gleichzeitig vom relativ geringen Steueranteil auf die Rente profitieren. Aufgepasst:Da die Rürup-Rente ausschließlich über Steuervorteile gefördert wird, hängt die Renditechance stark von der individuellen steuerlichen Situation ab. Sie sollten daher genau durchrechnen, ob die Steuerersparnis in der Einzahlphase größer ist als die spätere Steuerbelastung der Rente. |
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