Die Kündigung einer Riester-Rente ist – im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (meist drei Monate) – jederzeit möglich. Sie hat aber gravierende Nachteile. Im Fall einer Kündigung müssen nämlich sämtliche bereits gezahlten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Bei Kündigung einer Riester-Rente sind nicht nur die Zulagen verloren, sondern auch die bislang angefallenen Kosten für Vertrieb und Verwaltung, die vom Anbieter einbehalten werden. Diese können bei einer Riester-Rentenversicherung erheblich sein, so dass im Fall einer Kündigung die Rückzahlung sehr gering ausfällt.

Von der Kündigung eines Riester-Vertrages ist daher abzuraten. Ausnahme: Sie kündigen, um das Guthaben in einen anderen Riester-Vertrag umzuschichten. Dies ist "förderunschädlich", wie es behördendeutsch heißt, kann aber aufgrund der Vertriebs- und Verwaltungskosten teuer sein sein. Oft ist es besser, den Vertrag ruhen zu lassen und gegebenenfalls einen neuen Riester-Vertrag abzuschließen.

Wer in eine finanzielle Notlage gerät und die Beiträge zur Riester-Rente nicht mehr aufbringen kann oder will, sollte den Vertrag beitragsfrei stellen. In diesem Fall bleibt das bislang angesparte Kapital erhalten und wird weiter verzinst. Wenn sich Ihre finanzielle Situation wieder entspannt, können Sie die Zahlungen wieder aufnehmen.