Auch Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Dies kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen lohnen, da sie besonders stark von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beitragszahlungen profitieren.
Angestellte und Beamte können – genau wie Selbstständige – Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Seit 2016 liegt der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, bei 22.767 (Alleinstehende) bzw. 45.534 Euro (Verheiratete). Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Höchstbeträgen – anders als bei Selbstständigen – die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die verbleibende Summe kann für eine Rürup-Rente genutzt und steuerlich geltend gemacht werden.
Beamte werden steuerlich genauso behandelt wie Angestellte; bei ihnen setzt das Finanzamt einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag an.
Rechenbeispiel: Ein Alleinstehender mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto zahlt 2022 zusammen mit seinem Arbeitgeber 9.300 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein (18,6 % von 50.000). Diese Summe wird von den 22.767 Euro abgezogen. Die Differenz, also 13.467 Euro, kann er in eine Rürup-Rente investieren. Von den Zahlungen erkennt das Finanzamt 94 Prozent (Steuerjahr 2022), also 12.660 Euro, als Sonderausgaben an.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Höchstbeträge Arbeitnehmer – abhängig vom Bruttoeinkommen – 2022 steuerlich begünstigt in Rürup-Verträge investieren können:
Bruttoeinkommen in Euro | Höchstbetrag | Absetzbar 2022 |
Alleinstehende | ||
30.000 | 17.187 | 16.156 |
40.000 | 15.327 | 14.407 |
50.000 | 13.467 | 12.660 |
ab 81.000 (neue Bundesländer) | 7.701 | 7.239 |
ab 84.600 (alte Bundesländer) | 7.031 | 6.610 |
Verheiratete | ||
60.000 | 34.374 | 32.312 |
80.000 | 30.654 | 28.815 |
100.000 | 26.934 | 25.318 |
ab 162.000 (neue Bundesländer) | 15.402 | 14.478 |
ab 169.200 (alte Bundesländer) | 14.063 | 13.219 |