Auch Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Dies kann sich vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen lohnen, da sie besonders stark von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beitragszahlungen profitieren.
Angestellte und Beamte können – genau wie Selbstständige – Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Seit 2016 liegt der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, bei 22.767 (Alleinstehende) bzw. 45.534 Euro (Verheiratete). Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Höchstbeträgen – anders als bei Selbstständigen – die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die verbleibende Summe kann für eine Rürup-Rente genutzt und steuerlich geltend gemacht werden.
Beamte werden steuerlich genauso behandelt wie Angestellte; bei ihnen setzt das Finanzamt einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag an.
Rechenbeispiel: Ein Alleinstehender mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto zahlt 2020 zusammen mit seinem Arbeitgeber 9.300 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung ein (18,6 % von 50.000). Diese Summe wird von den 22.767 Euro abgezogen. Die Differenz, also 13.467 Euro, kann er in eine Rürup-Rente investieren. Von den Zahlungen erkennt das Finanzamt 90 Prozent (Steuerjahr 2020), also 12.120 Euro, als Sonderausgaben an.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Höchstbeträge Arbeitnehmer – abhängig vom Bruttoeinkommen – 2020 steuerlich begünstigt in Rürup-Verträge investieren können:
Bruttoeinkommen in Euro | Höchstbetrag | Absetzbar 2020 |
Alleinstehende | ||
30.000 | 17.187 | 15.468 |
40.000 | 15.327 | 13.794 |
50.000 | 13.467 | 12.120 |
ab 77.400 (neue Bundesländer) | 8.371 | 7.534 |
ab 82.800 (alte Bundesländer) | 7.366 | 6.630 |
Verheiratete | ||
60.000 | 34.374 | 30.937 |
80.000 | 30.654 | 27.589 |
100.000 | 26.934 | 24.241 |
ab 154.800 (neue Bundesländer) | 16.741 | 15.067 |
ab 165.600 (alte Bundesländer) | 14.732 | 13.259 |