Unter dem Begriff Einlagensicherungsfonds wird in Deutschland ein ganzes System verschiedener Einlagensicherungsfonds verstanden:

  • Verschiedene Einlagensicherungsfonds der Sparkassen
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
  • Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) (siehe Sicherungseinrichtung des BVR)
  • Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.

Ziel aller Einlagensicherungsfonds ist, die Geldeinlagen der Anleger für den Fall schützen, dass eine Bank pleitegeht. EU-weit liegt die Sicherungsgrenze nach einem Beschluss der EU-Finanzminister seit 1. Januar 2011 bei 100.000 Euro.

Was ist abgesichert?

Abgesichert sind Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen auf Girokonten, Termingelder, Tagesgelder, Festgelder, Spareinlagen und Sparbücher sowie auf einen Namen lautende Sparbriefe.

Achtung: Anleihen sind nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Ausnahme: Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken behandeln von ihnen herausgegebene Schuldverschreibungen und Zertifikate wie Spareinlagen. Dadurch sind sie durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Für Privatbanken gilt dies nicht.

Fondsanlagen oder Wertpapiere, die Kunden im Depot bei Banken liegen haben, werden durch den Einlagensicherungsfonds nicht erfasst. Sie sind aber als Sondervermögen im Fall einer Insolvenz der Bank oder der Fondsgesellschaft vorm dem Zugriff von Gläubigern geschützt..

Die Finanzinstitute müssen ihre Kunden schon vor Kontoeröffnung informieren, ob sie dem Einlagensicherungsfonds angehören oder nicht (§ 23a Kreditwesengesetz). Eine Abfrage ist beim Bundesverband deutscher Banken online möglich.

Im Zuge der weltweiten Finanzkrise verkündete die Bundesregierung am 5. Oktober 2008 als weitere Absicherung eine Staatsgarantie für Spareinlagen bei deutschen Banken und Sparkassen. Die Garantie gilt auch für ausländische Finanzinstitute, wenn diese dem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind wie etwa die in Frankfurt ansässige Direktbank ING-Diba. Aber: Die Staatsgarantie ist nur eine Absichtserklärung.

Unter die Staatsgarantie fallen nicht Einlagen bei Banken im Ausland oder bei Niederlassungen ausländischer Banken in Deutschland, die nicht dem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Im Zuge der weltweiten Finanzkrise haben auch andere Staaten ihre Einlagensicherung weiter erhöht.

Tipp: Viele Banken werben mit hohen Zinsen für die Einrichtung von Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten. Bevor Sie etwa Tagesgeld oder Festgeld bei einer Bank oder Sparkasse anlegen, lesen Sie die Bedingungen zur Einlagensicherung. Achten Sie besonders bei ausländischen Geldinstitute, wo sich deren Sitz befindet. Liegt er in Deutschland, verfügt das Institut über die gleiche Einlagensicherung wie deutsche Banken und Sparkassen.