Als Sondervermögen bezeichnen Juristen das Anlagevermögen von Kapitalanlegern bei einer Investmentgesellschaft - im Unterschied zum Vermögen, das der Investmentgesellschaft selbst gehört.

Das Sondervermögen besteht je nach Einzelfall aus Barbeständen, Fondsanteilen, Aktien, Bezugsrechten, Renten, Ansprüchen aus Dividendenzahlungen, Immobilien, Edelmetallen usw. Es wird regelmäßig nach Marktpreisen bewertet.

Gut zu wissen:

Falls die Investmentgesellschaft pleitegeht, ist das Sondervermögen vor deren Zugriff oder dem Zugriff der Gläubiger der Investmentgesellschaft sicher.

Die Bestandteile des Sondervermögens werden bei einer Depotbank verwaltet. Auch für diese Bank gilt im Insolvenzfall, dass das Sondervermögen nicht angegriffen werden kann.

Die Depotbank übernimmt für die Investmentgesellschaft die Käufe und Verkäufe von Kapitalanlagen, ebenso die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen. Die Bank wiederum hat keinen Einfluss auf die Investmententscheidungen der Investmentgesellschaft.