Nichtveranlagungsbescheinigung für 2012 beantragen |
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Der steuerliche Grundfreibetrag 2012 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, er beläuft sich weiterhin auf 8004 bzw. 16009 Euro (ledig/verheiratet). Für Anleger, deren Einkommen unter diesem Betrag liegt, kann es sich lohnen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) zu beantragen. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und Sie gleichzeitig Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 bzw. 1602 Euro (ledig/verheiratet) haben, sollten Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. |

