Riester-Rente: Zulagen

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Der Staat fördert die Riester-Rente einerseits direkt durch Zulagen, andererseits indirekt zu Steuerersparnis.

Die Zulagen – amtliche Bezeichnung: Altersvorsorgezulage – für die Riester-Rente haben sich seit der Einführung 2002 kontinuierlich erhöht. Seit 2008 gewährt der Staat folgende Zulagen:

  • Grundzulage: 154 Euro
  • Kinderzulage (je Kind, für das Kindergeld bezogen wird):
    185 Euro / 300 Euro (für ab 2008 geborene Kinder)
  • Zulage für Berufseinsteiger (Vertragsabschluss bis zum 25. Lebensjahr):
    200 Euro (einmalig)

Um die volle Zulage zu bekommen, müssen Versicherte einen bestimmten Anteil ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres für die Riester-Rente aufwenden. Seit 2008 sind dies mindestens 4 Prozent (Eigenbetrag plus Zulage), maximal 2100 Euro. Unabhängig von der Höhe des Einkommens muss man mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen.

Rechenbeispiel: Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder (vor 2008 geboren), Ihr Jahreseinkommen 2011 beläuft sich auf 30.000 Euro. In 2012 müssen Sie mindestens 1200 Euro (= 4% von 30.000) jährlich in die Riester-Rente einzahlen. Der staatliche Zuschuss beträgt 678 Euro. Sie selbst müssen also 522 Euro (= 1200 - 678 Euro) aufbringen, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen.

Achtung:

Die Zulagen für Ihren Riester-Vertrag bekommen Sie nicht automatisch, Sie müssen eigens einen Zulagenantrag stellen. Das Antragsformular gibt es beim Anbieter Ihres Riester-Vertrages. Empfehlenswert ist, einen unbefristeten Dauerzulagenantrag einzureichen. Ein erneuter Antrag ist nur bei Änderungen erforderlich, etwa wenn ein Kind hinzugekommen ist. Sie können aber auch jedes Jahr einen Antrag stellen.

Frist beachten: Für den Zulagenantrag haben Sie zwei Jahre Zeit. Das heißt zum Beispiel: Zulagenanträge für das Jahr 2009 müssen bis zum 31.12.2011 abgegeben werden. Danach entfällt der Anspruch auf Zulagen.