Garantiezins

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Der Garantiezins ist der Zinssatz, mit dem der Sparanteil von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mindestens verzinst wird. Zum 1. Januar 2012 wurde der Garantiezins von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt.


Der Garantiezins (auch Höchstrechnungszins genannt) orientiert sich an der durchschnittlichen Rendite öffentlicher Anleihen in den letzten zehn Jahren. Er darf 60 Prozent dieses Wertes nicht übersteigen. Die Höhe des Garantiezinses wird jährlich neu festgelegt, wobei Zinsänderungen nur für neu abgeschlossene Verträge gelten. Für Altverträge gilt weiter der Zinssatz bei Abschluss des Vertrags, wie die folgende Tabelle zeigt:

Von Bis Garantiezins
1942 1986 3,00 % pro Jahr
1987 Juni 1994 3,50 % pro Jahr
Juli 1994 Juni 2000 4,00 % pro Jahr
Juli 2000 2003 3,25 % pro Jahr
2004 2006 2,75 % pro Jahr
2007 Dezember 2011 2,25 % pro Jahr
Januar 2012
1,75 % pro Jahr

Genau genommen ist der Garantiezins kein Mindest-Zinssatz, sondern der Höchst-Zinssatz, den Versicherer ihren Kunden garantieren dürfen. Theoretisch könnten sie auch weniger anbieten, was sie in der Praxis aber nicht tun. Sofern das Versicherungsunternehmen höhere Erträge erwirtschaftet als den Garantiezins, schreibt es diese den Versicherten als Überschussbeteiligung gut.

Grundlage für die Ermittlung des Garantiezinses sind Empfehlungen der Deutschen Akutarvereinigung (DAV), einem Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern, des Gesamtverbands der deutschen Versicherer (GDV) sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die letzte Entscheidung über die Höhe des Garantiezinses trifft das Bundesfinanzministerium.

Achtung:

Der Garantiezins ist nicht mit der Rendite zu verwechseln, da er sich lediglich auf den Sparanteil der Beitragszahlungen bezieht. Der Sparanteil sind die Beiträge abzüglich der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie mitversicherter Leistungen.